FahrEignungsSeminar (FES)
- 1 – 3 Punkte:
Hier erfolgt keine Benachrichtigung der Behörde (Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist möglich). - 4 – 5 Punkte:
Hier erfolgt eine Ermahnung durch die Behörde mit schriftlichem Hinweis auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch ein Fahreignungsseminar - 6 – 7 Punkte:
Hier erfolgt eine Verwarnung durch die Behörde mit schriftlichem Hinweis auf ein Fahreignungsseminar - 8 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis
Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme darf nur durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt werden. Die Inhalte werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Die Maßnahme umfasst 2 Module zu je 90 Minuten.
Die Qualifikation für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme besitzt der Inhaber, Martin Zuch. Termine für die Seminare können zeitnah und flexibel vereinbart werden. Für nähere Informationen und Anmeldungen setzen Sie sich gern per Mail, telefonisch oder auch persönlich zu unseren Bürozeiten mit uns in Verbindung!
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme).