Berufskraftfahrer-Fortbildung
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (z. B. 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eintragen.
Wir bieten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gruppen- oder Inhouse-Schulungen durchzuführen.
Fünf Module von jeweils sieben Stunden Länge decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche ab:
Modul 1 (Kenntnisbereich 1): Eco-Fahren „Perfektionstraining“
Modul 2 (Kenntnisbereich 2): Kontrollgeräte / Sozialvorschriften – Dieses Modul ist nur MIT Begleitheft buchbar!
Modul 3 (Kenntnisbereich 3): Gefahrenwahrnehmung
Modul 4 (Kenntnisbereich 3): Der Kunde im Mittelpunkt
Modul 5 (Kenntnisbereich 1): Ladungssicherung optimieren
Die Inhalte der Module werden bei gleichbleibenden Kenntnisbereichen von Gesetzes wegen regelmäßig aktualisiert.
Änderungen insofern beiben vorbehalten.