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Berufskraftfahrer-Fortbildung

Berufskraftfahrer-Fortbildung

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (z. B. 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eintragen.

Wir bieten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gruppen- oder Inhouse-Schulungen durchzuführen.

Module

Fünf Module von jeweils sieben Stunden Länge decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche ab:

  • Modul 1 (Kenntnisbereich 1): INTELLIGENT FAHREN
  • Modul 2 (Kenntnisbereich 2): RECHTSSICHER DOKUMENTIEREN
  • Modul 3 (Kenntnisbereich 3): SICHER & GESUND UNTERWEGS
  • Modul 4 (Kenntnisbereich 3): PROFESSIONELL & KUNDENORIENTIERT
  • Modul 5 (Kenntnisbereich 1): GÜTERVERKEHR SPEZIAL

Die Inhalte der Module werden bei gleichbleibenden Kenntnisbereichen von Gesetzes wegen regelmäßig aktualisiert.

Änderungen insofern beiben vorbehalten.

Termine für die Berufskraftfahrerfortbildungen

Anmeldungen & Infos zu unseren Bürozeiten, telefonisch unter 02922/9125520 oder per Mail unter info@fahrschule-zuch.de – ggf. AB / Rückruf erfolgt kurzfristig

Firmeninterne Fortbildungen können bei Bedarf (ab 10 Teilnehmern) individuell abgestimmt werden; für weitere Informationen sind wir gern für Sie da.

  • Kosten pro Modul inkl. Pausengetränken, Snacks u. Begleitheft: 95,00 €
  • Seminargebühren sind nach Rechnungsstellung spätestens 2 Wochen vor Beginn der Fortbildungen zu begleichen; erfolgt dies nicht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme
  • Mindestteilnehmerzahl pro Seminar: 8 Personen

Stornobedingungen:

Bei Nicht-Teilnahme ist eine schriftliche oder persönliche Absage bis 1 Woche vor Beginn des jeweiligen Seminartermins erforderlich; in diesem Fall entstehen keine Kosten, bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden erstattet. Bei einer späteren Absage entsteht eine Bearbeitungspauschale von 25,00 €; bei Nicht-Teilnahme ohne Absage (schriftlich oder persönlich) werden die vollen Seminargebühren berechnet.

Zum 1. Seminartermin bitte Personalausweis und Führerschein vorlegen!

Unsere aktuellen Seminartermine:

  • 07.03.2026 – Modul 1 (KB 1): INTELLIGENT FAHREN
  • 21.03.2026 – Modul 2 (KB 2): RECHTSSICHER DOKUMENTIEREN
  • 11.04.2026 – Modul 3 (KB 3): SICHER & GESUND UNTERWEGS
  • 25.04.2026 – Modul 4 (KB 3): PROFESSIONELL & KUNDENORIENTIERT
  • 09.05.2026 – Modul 5 (KB 1): GÜTERVERKEHR SPEZIAL

– Beginn ist jeweils um 8.30 Uhr –

Verbindliche Anmeldung zur Berufskraftfahrer-Fortbildung

    Telefon/Handy*:
    E-Mail*:
    ggf. abweichende Rechnungsanschrift

    Datum

    Bezeichnung

    Zeit

    07.03.2026

    MODUL 1 (Kenntnisbereich 1)
    INTELLIGENT FAHREN

    08.30 Uhr – 16.30 Uhr

    21.03.2026

    MODUL 2 (Kenntnisbereich 2)
    RECHTSSICHER DOKUMENTIEREN

    08.30 Uhr – 16.30 Uhr

    11.04.2026

    MODUL 3 (Kenntnisbereich 3)
    SICHER & GESUND UNTERWEGS

    08.30 Uhr – 16.30 Uhr

    25.04.2026

    MODUL 4 (Kenntnisbereich 3)
    PROFESSIONELL & KUNDENORIENTIERT

    08.30 Uhr – 16.30 Uhr

    09.05.2026

    MODUL 5 (Kenntnisbereich 1)
    GÜTERVERKEHR SPEZIAL

    08.30 Uhr – 16.30 Uhr