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ASF-Seminare

ASF-Seminare

Dieses Seminar (auch „Nachschulung“ genannt) richtet sich an Führerscheinneulinge, die innerhalb ihrer 2-jährigen Probezeit im Straßenverkehr durch Regelverstöße aufgefallen sind, und die von der zuständigen Führerscheinstelle eine Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar innerhalb einer bestimmten Frist erhalten haben. Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, droht die Verhängung eines Fahrverbotes und somit der Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem Fall sollte schnellstens gehandelt und der Kontakt zu einer Fahrschule gesucht werden, die die Qualifikation zur Abhaltung von ASF-Seminaren hat.

Ein Aufbauseminar setzt sich aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer zusätzlichen Beobachtungsfahrt von 30 Minuten zusammen. Die Teilnehmerzahl muss mindestens 6 und darf maximal 12 Personen betragen.

In dem Seminar findet ein intensiver Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern unter Leitung eines hierfür geschulten und qualifizierten Fahrlehrers statt. Ziel ist es, mit den Teilnehmern Wege zur künftigen Vermeidung von Verkehrsdelikten zu erarbeiten. Insbesondere wird auf die spezifischen Probleme der meist jugendlichen Fahranfänger eingegangen und gemeinsam nach Lösungen und Verhaltensalternativen gesucht.

Es gilt für alle Termine sowie die Beobachtungsfahrt Anwesenheitspflicht. Nach erfolgreichem Abschluss des ASF-Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die der zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) vorzulegen ist. Eine Prüfungspflicht für ASF-Seminare besteht nicht.

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