- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass)
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- bei Erweiterung: vorhandener Führerschein
- 45,00 € Bearbeitungsgebühr
zusätzlich bei BF 17:
- beidseitige Kopie der Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie der Begleitperson/en
- beidseitige Kopie/n der Führerschein/e der Begleitperson/en
- 10,00 € Zusatzgebühr (BF17)
- 10,80 € pro Begleitperson
Voraussetzungen, die Begleitpersonen erfüllen müssen:
- Mindeststalter: 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Bitte beachten:
Der vollständige Führerscheinantrag (incl. aller dazugehörigen Dokumente) muss mindestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Führerscheinstelle / beim zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Die Prüfungen können erst abgelegt werden, wenn
- der Antrag von der Behörde genehmigt worden und der Prüfauftrag vom TÜV NORD erteilt worden ist,
- die Rechnung des TÜV NORD über die Prüfgebühren beglichen ist und
- die Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen ist.
In einigen Ämtern ist gegen einen Aufpreis ein Schnellantrag möglich; dies ist mit der jeweiligen Behörde abzustimmen.