Home 9 Informationen
Informationen
Benötigte Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass)
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • bei Erweiterung: vorhandener Führerschein
  • 45,00 € Bearbeitungsgebühr

zusätzlich bei BF 17:

  • beidseitige Kopie der Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie der Begleitperson/en
  • beidseitige Kopie/n der Führerschein/e der Begleitperson/en
  • 10,00 € Zusatzgebühr (BF17)
  • 10,80 € pro Begleitperson

Voraussetzungen, die Begleitpersonen erfüllen müssen:

  • Mindeststalter: 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
  • 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Bitte beachten:

Der vollständige Führerscheinantrag (incl. aller dazugehörigen Dokumente) muss mindestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Führerscheinstelle / beim zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

Die Prüfungen können erst abgelegt werden, wenn

  • der Antrag von der Behörde genehmigt worden und der Prüfauftrag vom TÜV NORD erteilt worden ist,
  • die Rechnung des TÜV NORD über die Prüfgebühren beglichen ist und
  • die Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen ist.

In einigen Ämtern ist gegen einen Aufpreis ein Schnellantrag möglich; dies ist mit der jeweiligen Behörde abzustimmen.